Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnraum zur Beherbergung („Zimmer“), von Meeting-/Eventräumen sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Frenzi Penzi GmbH („FP GmbH“), Dorfstr. 11, 16818 Netzeband, als Betreiber des Seminarhofs „Der Kemper Hof“.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes finden unabhängig von ihrem jeweiligen Inhalt nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.

§2 Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die FP GmbH zustande. Die Annahme durch die FP GmbH erfolgt durch Buchungsbestätigung in Textform, spätestens jedoch durch Bereitstellung der Zimmer und Leistungen.
  2. Vertragspartner sind die FP GmbH und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der FP GmbH gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Dritte wird dann Vertragspartner.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Meeting-/Eventräume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der FP GmbH in Textform. Gleiches gilt für die Nutzung der Zimmer und Meeting-/Eventräume durch über die vertraglich vorgesehene Gästezahl hinausgehende Personen/ Besucher.
  4. Alle Ansprüche gegen die FP GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der FP GmbH beruhen.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die FP GmbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Meeting-/Eventräume bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartment-/Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der FP GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über die FP GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der FP GmbH verauslagt werden.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Umsatzsteuer ein. Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, werden die Preise entsprechend angepasst.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der FP GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so ist die FP GmbH berechtigt den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anzuheben.
  5. Die Preise können von der FP GmbH ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung durch die FP GmbH oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die FP GmbH dem zustimmt. Änderungen bedürfen der Textform.
  6. Wenn der Gast im Rahmen des Buchungsverlaufes die Möglichkeit zur Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass die FP GmbH diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Bestätigung in Textform vor.
  7. Die Vergütung durch das hinterlegte Zahlungsmittel erfolgt spätestens am Anreisetermin. Als Anreisetermin gilt 17:00 Uhr des gebuchten Anreisetages (bei Events – wie zB. Hochzeiten – 13:00 Uhr). Die FP GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die FP GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen im Sinne des § 288 BGB zu verlangen. Der FP GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 EUR erhoben. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
  9. Die FP GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall ist die FP GmbH berechtigt, sich bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen hinsichtlich der jeweils vereinbarten Vergütung aus der Sicherheitsleistung zu befriedigen, z.B. durch Einziehung der vereinbarten Vergütung per Kreditkarte.
  10. Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der FP GmbH aufrechnen.

§4 Rauchverbot, Tierhaltung, Aufnahme von Besuchern

  1. Die Zimmer und Meeting-/Eventräume der FP GmbH sind Nichtraucher-Räume. Deshalb ist das Rauchen in den Zimmern und Meeting-/Eventräumen untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Im Falle eines Verstoßes ist FP GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann die FP GmbH falls erforderlich Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch im Zimmer und Meeting-/Eventraum in Höhe von mindestens 250,00 EUR in Rechnung stellen. Die FP GmbH behält sich vor, etwaige Kosten die im Rahmen der Auslösung der Brandmeldeanlage in Folge eines Verstoßes gegen dieses Rauchverbot entstehen dem Gast in Rechnung zu stellen.
  2. Die Tierhaltung in den gemieteten Zimmern und Meeting-/Eventräume der FP GmbH ist teilweise gegen einen Aufpreis möglich, soweit mit der FP GmbH vorher schriftlich vereinbart.
    1. Der Gast ist verpflichtet, die Zimmer und Meeting-/Eventräume nur im vertraglich vereinbarten Rahmen, insbesondere nur durch die dort vorgesehenen Personen zu nutzen. Die Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung der FP GmbH in Textform. Im Falle eines Verstoßes ist die FP GmbH berechtigt, dem Gast einen pauschalen Aufpreis von EUR 50,00 pro Nacht und Besucher in Rechnung zu stellen sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.

§5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments/ Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 17:00 Uhr (bei Events – wie zB. Hochzeiten – 13:00 Uhr) des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der FP GmbH spätestens um 10:00 Uhr (bei Events – wie zB. Hochzeiten – 12:00 Uhr) geräumt zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Rückgabe der Zimmer und Meeting-/Eventräume hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Gast vorgefunden hat. Der Gast hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus den Zimmern zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel sowie Müll zu entsorgen. Im Falle eines Verstoßes ist die FP GmbH berechtigt, dem Gast eine erhöhte Reinigungspauschale von 25,00 EUR in Rechnung zu stellen.
  5. Die Zimmer und Meeting-/Eventräume der FP GmbH dürfen maximal über einen zusammenhängenden Zeitraum von 182 Tagen gebucht werden.

§6 Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) oder Nichtinanspruchnahme der Leistungen (No Show)

  1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist die FP GmbH berechtigt, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben.
  2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der FP GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die FP GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen jeweils der Textform.
  3. Es gelten für den Gast folgende Stornierungsbedingungen: wir berechnen 30% der Buchungssumme bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 50% der Buchungssummer im Zeitraum von 8 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, sowie 80% der Buchungssumme ab 13 Tagen bis einschließlich dem Veranstaltungstag. Wir bemühen uns, die Zimmer und Meeting-/Eventräume anderweitig zu vermieten. Wenn uns das gelingt, entfallen die Stornogebühren in Höhe der erzielten Einnahmen.
  4. Als Anreisetermin gilt 17:00 Uhr des gebuchten Anreisetages. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-In ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.
  5. Ist ein Rücktrittsrecht bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt die FP GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält die FP GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer und Meeting-/Eventräume, die die FP GmbH anderweitig vergeben konnte, werden dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen angerechnet.
  6. Werden die Zimmer und Meeting-/Eventräume nicht anderweitig vermietet, steht es der FP GmbH frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Zimmer und Meeting-/Eventräume zu bezahlen. Dem Gast ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der FP GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

      §7 Rücktritt der FP GmbH

      1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Anbieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Anbieters mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
      2. Wird eine gemäß ‎§ 3 Ziffer 9 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der FP GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die FP GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
      3. Die FP GmbH ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
        1. höhere Gewalt oder andere von der FP GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
        2. das Zimmer und Meeting-/Eventräume unter irreführenden oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Gastes oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
        3. die FP GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Zimmer und Meeting-/Eventräume den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der FP GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der FP GmbH zuzurechnen ist.
      4. Die FP GmbH hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
      5. Bei berechtigtem Rücktritt durch die FP GmbH entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

      §8 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

      Für eingebrachte Sachen haftet die FP GmbH dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der FP GmbH.

      §9 Technische Einrichtung und Anschlüsse

      1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Zimmer und Meeting-/Eventräume erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. Durch die Verwendung dieser Geräte aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Zimmer und Meeting-/Eventräume gehen zu Lasten des Gastes, soweit die FP GmbH diese nicht zu vertreten hat.
      2. Dem Gast ist es untersagt, illegales Filesharing über den von der FP GmbH zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Daten in jeglicher Form zu verstehen. Der Gast haftet für alle Schäden, die die FP GmbH und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Gastes entstehen.

      §10 Zutritt der FP GmbH

      Die FP GmbH ist berechtigt, das gemietete Zimmer und Meeting-/Eventräume zur täglichen Reinigung und/ oder Endreinigung und zum Wäschewechsel sowie nach Absprache mit dem Gast zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist die FP GmbH auch zum Betreten des Zimmer und Meeting-/Eventräume ohne Abstimmung mit dem Gast berechtigt.

      §11 Sorgfaltspflichten des Gastes, Haftung des Gastes für Schäden

      1. Der Gast ist verpflichtet, die Zimmer und Meeting-/Eventräume und das zugehörige Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen sorgsam und pfleglich zu behandeln und Schäden abzuwenden. Insbesondere hat der Gast übermäßige Verschmutzungen zu vermeiden, Abfall regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Mindestmaß an Ordnung zu gewährleisten, so dass die vereinbarten Reinigungen ohne Weiteres durchgeführt und die Zimmer durch die in diesem Rahmen durchgeführten Standardreinigungsmaßnahmen in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden kann. Die FP GmbH ist berechtigt, dem Gast für einen erhöhten Reinigungsaufwand aufgrund erheblich übermäßiger Verschmutzung oder Unordnung pauschal mit 200 EUR pro Fall in Rechnung zu stellen. Sofern der Gast auch nach Abmahnung in Textform seinen vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist die FP GmbH zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
      2. Der Gast haftet für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Darüber hinaus haftet der Gast auch für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen, die der FP GmbH aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs der Mietsache oder eingebrachter Sachen entstehen. Dazu gehören auch Kosten, die der FP GmbH durch eine fahrlässige Auslösung von Brandmeldeanlagen (Rauchmelder) entstehen (insbesondere Kosten eines kostenpflichtigen Feuerwehreinsatzes).
      3. Die FP GmbH ist berechtigt, Kosten für die Beseitigung von vom Gast oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an den Zimmern und Meeting-/Eventräume oder dem Inventar von der durch den Gast gemäß ‎§ 3 Ziffer ‎9 gestellten Sicherheit zu begleichen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird die FP GmbH zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
      4. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
      5. Die beim Check-In übergebenen- und auf den Zimmern ausliegenden „Gästehinweise“ sind zu beachten. Sie enthalten eine ausdrückliche Warnung, dass der Kemper Hof aktive Betriebsanlagen eines Bauernhofes enthalten. Insbesondere Stallungen mit lebenden Tieren, Reitsportanlagen, technische Einrichtungen und Wasserflächen bergen besondere Gefahren. Die Gäste werden dies im eigenen Interesse besonders berücksichtigen; Kinder sind stets zu beaufsichtigen.

      §12 Haftung der FP GmbH

      1. Die FP GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die FP GmbH beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der FP GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung durch die FP GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesem § 12 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
      2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet die FP GmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer ‎1.

      §13 Schlussbestimmungen, Hausordnung

      1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
      2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Zimmern und Meeting-/Eventräume sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
      3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der FP GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Gast Kaufmann ist, der Sitz der FP GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der FP GmbH.
      4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
      5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/ oder des Vertrages über die Anmietung von Zimmern und Meeting-/Eventräume unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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